Gestützt auf das Epidemiegesetz hat der Bund eine Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie erlassen. Gemäss Artikel 4 dieser Verordnung ist jede Schule dazu verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen.
Der Regierungsrat hat festgelegt, dass die Schulen ihre Schutzkonzepte auf der Internetseite der Gemeinde oder der Schule veröffentlichen müssen.
Das Schutzkonzept ist auf die Gegebenheiten und die Grösse unserer Schule ausgelegt, es ist allen Mitarbeitenden bekannt und verbindlich. Die Kinder halten sich sehr gut an die Regeln, bravo! Regelmässig und bei Bedarf, besprechen und erinnern wir uns gegenseitig an die nötigen Massnahmen. Die Schulleitung ist für die Kontrolle und allfällige Anpassungen an die jeweilige Lage verantwortlich, Anregungen werden gerne entgegengenommen.
2203 Schutzkonzept COVID 19 Vor Eintreffen Kinder I
2203 Schutzkonzept COVID 19 ab Eintreffen Kinder I